Neue Regelungen für unsere Taler aufgrund einer Gesetzesänderung
Liebe Kundinnen, liebe Kunden!
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat ein Gerichtsurteil gefällt, das ab sofort nicht mehr gestattet, Werbegeschenke (wie unsere Taler) bei der Einlösung eines Rezepts abzugeben.
Die Nichtbeachtung dieses Gesetzes wird mit einer sehr hohen Geldstrafe belegt.
Dennoch möchten wir unsere Taler weiterhin als kleines Dankeschön an Sie weitergeben, aber mit einer neuen, gesetzkonformen Regelung.
Wir bitten um Ihr Verständnis, da für uns das Gerichtsurteil verpflichtend ist.
Matthias und Chris Cuypers
und das Team der Cuypers Apotheken
Die Gutscheine können in allen Filialen eingelöst werden.
Verschreibungspflichtige Medikamente sowie Rezeptzuzahlungen können mit diesem Gutschein nicht verrechnet werden.
Praktisch: In der Frühlings- bis Herbstzeit können diese Taler auch in der Steprather Mühle in Walbeck gegen ein Stück Kuchen, eine Tasse Kaffee oder frisch gebackenes Hausbrot eingelöst werden.